Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

 

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, muss wichtige Entscheidungen treffen und hat klare Ziele vor Augen.

 

Seit einigen Jahren nehmen die Anzahl und der Umfang großer Privatvermögen die vererbt werden stetig zu. Mit zunehmender Größe des Nachlasses wächst auch die Notwendigkeit für eine professionelle Testamentsvollstreckung. Diese gewährleistet eine Nachlassabwicklung durch eine neutrale und fachkundige Person, die selbst nicht am Erbe beteiligt ist.

 

Eine Testamentsvollstreckung kann von jeder Privatperson zu Lebzeiten für das eigene Testament bestimmt werden. Hierbei kann die Person, die dieses Amt ausführen soll, bereits namentlich im Testament genannt werden. Der Testamentsvollstrecker ist als Treuhänder des Erblassers zu verstehen, der die Umsetzung des letzten Willens des Verstorbenen nach dem Tode garantiert.

 

Zu den Hauptaufgaben des Testamentsvollstreckers zählen:

  • Den kompletten Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten
  • Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  • Eventuelle Vermächtnisse zu erfüllen
  • Den Nachlass unter den Erben aufzuteilen

 

Als Testamentsvollstrecker bieten wir grundsätzlich keine Rechts- und Steuerberatung, insbesondere keine erbschaftsteuerrechtliche Beratung an.

 

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und stellen gerne auch Kontakte zu Anwälten und Steuerberatern her.


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